Speziell für eingetragene Vereine, Vorstände und Vereinsgeschäftsführer in der DACH-Region

Einen eingetragenen Verein zu führen
kostet mehr, als die Satzung vorsieht.

Vorstandshaftung nach § 31a BGB, gemeinnützigkeitsrechtliche Anforderungen der Abgabenordnung, DSGVO-konforme Mitgliederverwaltung, GEMA-Lizenzen für Vereinsveranstaltungen, Umsatzsteuerpflicht für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe — jeder eingetragene Verein trägt diese rechtlichen und administrativen Overheadlasten allein, obwohl die Herausforderungen unter allen Vereinen strukturell identisch sind. Das Vereine Partnerportal bündelt diese Bedarfe im Netzwerk.

Was Vereinsverantwortliche heute bewegt

Operative Realitäten für Vereinsvorstände und -geschäftsführer in der DACH-Region.

Eingetragene Vereine in Deutschland, Österreich und der Schweiz stehen unter einem spezifischen rechtlichen und administrativen Druck, der durch wachsende Anforderungen aus Gemeinnützigkeitsrecht, Datenschutz, Vorstandshaftung und Veranstaltungsrecht entsteht — bei gleichzeitig knappen ehrenamtlichen Kapazitäten.

Vorstandshaftung und § 31a BGB

Vorstände eingetragener Vereine haften persönlich für Schäden, die sie dem Verein oder Dritten zufügen — auch wenn sie ihr Amt ehrenamtlich ausüben. § 31a BGB begrenzt diese Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, schützt aber nicht vollständig. Fehlerhafte Beschlüsse, nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für Vereinsangestellte oder steuerliche Verstöße durch falsch verwaltete wirtschaftliche Geschäftsbetriebe können zur persönlichen Haftung des Vorstands führen. Eine D&O-Versicherung für ehrenamtliche Vorstände ist in vielen Vereinen nicht vorhanden oder nicht ausreichend dimensioniert.

Gemeinnützigkeit und Abgabenordnung

Die steuerliche Gemeinnützigkeit nach §§ 51–68 AO ist für die meisten Vereine existenziell — sie begründet die Befreiung von Körperschaftsteuer und ermöglicht das Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen. Satzungsmäßige Anforderungen nach § 60 AO, Selbstlosigkeit nach § 55 AO, Ausschließlichkeit nach § 56 AO und die korrekte Abgrenzung von Zweckbetrieb nach § 65 AO und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb nach § 64 AO sind für viele Vereinsvorstände rechtlich nicht vollständig durchdrungen. Fehler in der Satzung oder im Tätigkeitsbericht können zum Entzug der Gemeinnützigkeit führen.

DSGVO und Mitgliederdatenverwaltung

Vereine verarbeiten umfangreiche personenbezogene Daten ihrer Mitglieder — Name, Adresse, SEPA-Mandate, Gesundheitsdaten in Sportvereinen, Fotografien von Vereinsveranstaltungen. Die DSGVO-konforme Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO für die Mitgliederdatenverwaltung, der Umgang mit Vereins-Newslettern und die Einwilligungsdokumentation für Veranstaltungsfotos sind für viele Vereinsverwaltungen nicht systematisch geregelt. Dazu kommen Verarbeitungsverzeichnisse nach Art. 30 DSGVO und die Pflicht zur Datenschutzerklärung auf der Vereinswebsite.

Veranstaltungsrecht und GEMA-Lizenzen

Vereine, die öffentliche Veranstaltungen mit Musikdarbietungen durchführen, sind zur GEMA-Anmeldung und -Abrechnung verpflichtet. Fehler in der GEMA-Lizenzierung können zu Nachforderungen führen. Daneben gelten Anforderungen aus den Versammlungsstättenverordnungen der Länder für Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen, Brandschutzanforderungen, Alkoholausschankgenehmigungen nach dem jeweiligen Gaststättenrecht und Anzeigepflichten gegenüber Ordnungsämtern. Diese Regulatorik ist für ehrenamtlich geführte Vereine ohne hauptamtliche Rechtsabteilung schwer zu überblicken.

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und Umsatzsteuer

Sobald ein Verein über seine satzungsmäßigen Zwecke hinaus wirtschaftliche Tätigkeiten entfaltet — Vereinsgaststätte, Werbung auf Trikots, Verkauf von Vereinsartikeln — entsteht ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nach § 64 AO, der körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig sein kann. Die korrekte Abgrenzung zum steuerlich begünstigten Zweckbetrieb § 65 AO und die umsatzsteuerliche Behandlung von Vereinsaktivitäten nach § 4 UStG sind für viele Schatzmeister und Kassenwarte ohne spezialisierte Steuerberatung kaum zu lösen.

Personalrecht für Vereinsangestellte

Vereine, die hauptamtliche Mitarbeiter beschäftigen, sind vollwertige Arbeitgeber mit allen arbeitsrechtlichen Pflichten: Sozialversicherungsanmeldungen, Lohnfortzahlung, Kündigungsschutz und Betriebsverfassungsrecht ab fünf Mitarbeitern. Hinzu kommen Honorarverträge für Übungsleiter und Trainer, bei denen die Abgrenzung zur Scheinselbständigkeit nach § 7 SGB IV und die steuerfreie Übungsleiter-Pauschale nach § 3 Nr. 26 EStG in Höhe von 3.000 Euro jährlich korrekt angewendet werden müssen. Fehler führen zu Nachzahlungen bei der Deutschen Rentenversicherung.

Was das Netzwerk konkret liefert

Konditionen, die ein einzelner Verein am Markt nicht verhandeln kann.

Das Netzwerk bündelt den Overhead-Bedarf von Betreibern eingetragener Vereine und verschafft Zugänge zu spezialisierten Partnern und Rahmenkonditionen, die für einen Einzelverein strukturell nicht erreichbar wären.

Vereinsrecht und Vorstandshaftung

Netzwerkkonditionen bei Kanzleien mit belegter Spezialisierung auf Vereinsrecht BGB, Vorstandshaftung § 31a BGB, D&O-Versicherung für ehrenamtliche Vorstände und Satzungsgestaltung für gemeinnützige Vereine.

Gemeinnützigkeitsrecht und Steuerberatung

Netzwerkkonditionen bei Steuerberatern mit belegter Spezialisierung auf Gemeinnützigkeitsrecht §§ 51–68 AO, Abgrenzung wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und Zweckbetrieb, Zuwendungsbestätigungen und Umsatzsteuer für Vereinstätigkeiten.

DSGVO und Mitgliederverwaltung

Netzwerkkonditionen bei Beratern mit belegter Spezialisierung auf DSGVO für Vereine — Mitgliederdatenverwaltung, Vereins-Newsletter, Veranstaltungsfotos, Verarbeitungsverzeichnisse und Datenschutzerklärungen für Vereinswebsites.

Veranstaltungsrecht und GEMA

Netzwerkkonditionen bei Beratern mit belegter Spezialisierung auf Veranstaltungsrecht für Vereine — GEMA-Lizenzierung, Versammlungsstättenverordnung, Genehmigungsverfahren und Alkoholausschank bei Vereinsfesten.

Personalrecht und Übungsleiter-Pauschale

Netzwerkkonditionen bei Arbeitsrechtsberatern mit Spezialisierung auf Vereinspersonalrecht — Scheinselbständigkeit bei Übungsleitern § 7 SGB IV, steuerfreie Übungsleiter-Pauschale § 3 Nr. 26 EStG und Sozialversicherungsanmeldungen für Vereinsangestellte.

Mitgliederverwaltungssoftware und IT

Netzwerkkonditionen bei Anbietern von Mitgliederverwaltungssoftware, Vereins-Apps, SEPA-Lastschriftmanagement und Buchhaltungssoftware für eingetragene Vereine — kalibriert auf die spezifischen Anforderungen gemeinnütziger Organisationen.

Alle Leistungsbereiche

8 Bereiche. Ein Netzwerk.

Vereinsrecht & Vorstandshaftung

BGB, § 31a, D&O

Gemeinnützigkeit & Steuer

AO, Zweckbetrieb, Zuwendung

DSGVO Vereinsverwaltung

Mitglieder, Newsletter, Fotos

Veranstaltungsrecht & GEMA

Lizenz, VStättV, Genehmigung

Personalrecht Verein

Übungsleiter, § 7 SGB IV, Lohn

IT & Mitgliederverwaltung

Software, SEPA, App

Versicherungen Verein

Haftpflicht, Ehrenamt, D&O

Weiterbildung Vorstand

Vereinsmanagement, Recht, Finanzen

Geprüfte Partnerunternehmen

Partner, die die Vereinswelt verstehen.

Alle Partnerunternehmen sind nach ihrer nachweisbaren Spezialisierung auf die operative Unterstützung von eingetragenen Vereinen, Verbänden und gemeinnützigen Körperschaften ausgewählt. Kein Generalist — nur dokumentierte Kenntnis der Vereinswelt.

Vereinsrecht & Vorstandshaftung Gemeinnützigkeit & Steuerberatung DSGVO Vereinsverwaltung Veranstaltungsrecht & GEMA Versicherungen Verein & Ehrenamt IT & Mitgliederverwaltungssoftware

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Freiwillige Förderschaft

Förderer werden. Ohne Verpflichtung.

Die Förderschaft ist freiwillig. Keine Pflichtbeiträge. Keine Vertragsbindung. Kein Verband.

Was Förderunternehmen erhalten

  1. 1Rechtsberatung für Vereinsrecht § 31a BGB, Vorstandshaftung und Satzungsgestaltung zu Netzwerkkonditionen
  2. 2Steuerberatung für Gemeinnützigkeit §§ 51–68 AO, wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und Zuwendungsbestätigungen zu Netzwerkkonditionen
  3. 3DSGVO-Beratung für Mitgliederverwaltung, Vereins-Newsletter und Veranstaltungsfotos zu Netzwerkkonditionen
  4. 4Rechtsberatung für Veranstaltungsrecht, GEMA-Lizenzierung und Genehmigungsverfahren bei Vereinsfesten zu Netzwerkkonditionen
  5. 5Arbeitsrechtsberatung für Übungsleiter-Verträge, § 7 SGB IV Scheinselbständigkeit und steuerfreie Übungsleiter-Pauschale § 3 Nr. 26 EStG
  6. 6Vereinshaftpflicht, Veranstaltungshaftpflicht und D&O-Versicherung für ehrenamtliche Vorstände zu Netzwerkkonditionen
  7. 7Mitgliederverwaltungssoftware, Vereins-App und SEPA-Lastschriftmanagement zu Netzwerkkonditionen
  8. 8Weiterbildungsformate für Vereinsvorstände, Schatzmeister und Vereinsgeschäftsführer mit Bezug zu Vereinsrecht, Gemeinnützigkeit und Vereinsmanagement

Die Förderschaft ist freiwillig und jederzeit beendbar.

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Was Förderunternehmen aus der Vereinswelt berichten.

„ Die Rechtsberatung über das Netzwerk hat uns beim Aufsetzen unserer aktuellen Satzung erheblich weitergebracht. Unsere Vorgänger-Satzung entsprach nicht mehr den Anforderungen des § 60 AO — das war uns nicht bewusst. Der Steuerberater, zu dem wir über das Netzwerk gekommen sind, kennt die Gemeinnützigkeitsprüfung durch das Finanzamt aus der Praxis und hat uns genau dort abgeholt, wo wir standen. "

Thomas R.

1. Vorsitzender

[Mitgliederzahl einfügen] Mitglieder

„ Wir führen seit Jahren Vereinsfeste durch, aber die GEMA-Anmeldung und die Anforderungen der Versammlungsstättenverordnung hatten wir nie systematisch im Griff. Über das Netzwerk haben wir Zugang zu einem Anwalt bekommen, der ausschließlich im Veranstaltungsrecht für Vereine tätig ist — das hat unsere Abläufe rund um Genehmigungsverfahren und Versicherungsabdeckung bei Veranstaltungen grundlegend verändert. "

Andrea K.

Vereinsgeschäftsführerin (hauptamtlich)

[Mitgliederzahl einfügen] Mitglieder

„ Das Thema Übungsleiter-Verträge und § 7 SGB IV war bei uns jahrelang ein Graubereich. Wir hatten Trainer, die formal auf Honorarbasis arbeiteten, aber de facto weisungsgebunden waren. Über das Netzwerk haben wir Zugang zu einem spezialisierten Arbeitsrechtler bekommen, der uns dort rechtssicher aufgestellt hat — bevor die Deutsche Rentenversicherung zu einer Betriebsprüfung angetreten wäre. "

Michael S.

Schatzmeister

[Mitgliederzahl einfügen] Mitglieder

Das Netzwerk

Herkunft und Haltung.

Das Vereine Partnerportal ist ein branchenspezifisches Förder- und Partnernetzwerk für eingetragene Vereine, Verbände und gemeinnützige Körperschaften in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Es richtet sich an Vorstände, hauptamtliche Geschäftsführer und Verwaltungsverantwortliche, die einen eingetragenen Verein operativ führen und dabei denselben rechtlichen, steuerlichen und administrativen Herausforderungen begegnen — unabhängig davon, ob es sich um einen Sportverein, Kulturverein, Tierschutzverein oder eine gemeinnützige Bildungseinrichtung handelt.

Das Netzwerk ist kein Verband, keine Beratungsgesellschaft und keine Unternehmensberatung. Es gibt keine Pflichtbeiträge und keine Vertragsbindung. Was es ist: ein strukturierter Zugang zu spezialisierten Partnern mit nachweisbarer Kenntnis der Vereinswelt und zu gebündelten Konditionen, die ein einzelner Verein am Markt nicht verhandeln kann.

Wer Verantwortung für einen eingetragenen Verein trägt, verdient Zugang zu Beratern, die wissen, was § 31a BGB, § 60 AO und Art. 6 DSGVO im Vereinskontext bedeuten.

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Vereinsvorstand bei einer Arbeitssitzung

Wer einen Verein führt, braucht keine Allgemeinberater — sondern Spezialisten, die Vereinsrecht, Gemeinnützigkeit und Vorstandshaftung aus der Praxis kennen.

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